Beteiligung
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Gemeinden im 2,5 km Radius einer Windenergieanlage erhalten 0,2 Cent pro produzierter kWh. Diese Summe wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt. Dies wird durch den § 6 Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) ermöglicht. Die Gemeinden müssen hierfür einen Vertrag mit uns abschließen. Wir bieten dies den Gemeinden standardmäßig an. In Werbach werden alle umliegenden Gemeinden die kommunale Beteiligung erhalten.
An dem Standort werden die beiden Windenergieanlagen jährlich rund 21 Mio. kWh Strom produzieren, womit sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen auf ca. 42.000. € pro Jahr beläuft. Der Betrag wird flächenanteilig an die vier Kommunen ausgezahlt.
Peter Reidelbach
Projektleiter
wind-wer.de@qair.energy