Schall & Infraschall
Grundsätzlich verursachen Windenergieanlagen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die entsprechenden Grenzwerte müssen durch die Anlagenbetreiber stets eingehalten werden. Dies wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls wird eine Windenergieanlage im schallreduzierten Modus betrieben, sodass es zu keinen Beeinträchtigungen für Mensch und Tiere kommen kann.
Schall
In Deutschland existieren folgende Immissionsgrenzwerte (außerhalb von Gebäuden, TA Lärm):
Tags [dB(A)] | Nachts [dB(A)] | |
Kern-, Misch-, Dorfgebiete | 60 | 45 |
Allgemeine Wohngebiete | 55 | 40 |
Reine Wohnegebiete | 50 | 35 |
Die Windenergieanlagen sind heutzutage mit diversen technischen Komponenten an den Rotorblättern (z.B. Sägezähne an der Blattrückseite, sog. Serrations) ausgestattet, die die Schallemissionen deutlich reduzieren. Unter Volllast entstehen heutzutage an der Nabe (also in 164 Metern Höhe) bis zu 107 Dezibel (dB), das entspricht der Lautstärke eines Baggers. In 1.000 Meter Entfernung sind bei voller Leistung aber nur noch ca. 40 - 45 dB zu hören, was der Lautstärke eines leichten Regens entspricht. Damit ist der Geräuschpegel in mehreren hundert Metern Entfernung nicht mehr von den natürlichen Hintergrundgeräuschen wie z. B. Blätterrauschen zu unterscheiden.
Im Windpark Werbach sind nach dem Schallgutachten der Ramboll Deutschland GmbH als unabhängiger Gutachter keine schallbedingten Abschaltzeiten einzuhalten. Bei der Berechnung der Immissionsprognose wurde die Vorbelastung durch 22 Bestandsanlagen in der Region berücksichtigt und festgestellt, dass die zwei geplanten WEA nur marginal zur bestehenden Schallbelastung beitragen. Die Tag- sowie Nacht-Immissionsrichtwerte werden somit nicht überschritten, was einen uneingeschränkten Betrieb ohne Schallreduktion ermöglicht.
Legende
Neue WEA
Existierende WEA
Schall-Immissionsort
Infraschall
Infraschall ist tieffrequenter Schall im nicht hörbaren Frequenzbereich von unter 16 Hertz und ständiger Begleiter unserer technischen und natürlichen Umgebung. Je tiefer die Frequenz desto höher muss der Schalleistungspegel (dB) sein, um das Geräusch wahrzunehmen. Erst bei einer sehr hohen Infraschallbelastung kann diese gesundheitsgefährdend sein.
Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB, damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Eine unbewusste Wahrnehmung von schwachem Infraschall ist höchst unwahrscheinlich und schon bei einem Abstand von 1 km zur Windenergieanlage ist kein Unterschied zum Umgebungsinfraschallpegel mehr zu erkennen (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie).
Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis vor einiger Zeit zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog ihre Ergebnisse daraufhin im April 2021 zurück. Die falschen Berechnungen aus der BGR-Studie dienten lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend dazu beigetragen, Unsicherheit in der Bevölkerung in Bezug auf Infraschall zu erzeugen. (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie)
Peter Reidelbach
Projektleiter
wind-wer.de@qair.energy