Nachtbefeuerung
Eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus – so blinken Windenergieanlagen in der Regel nachts, beziehungsweise haben sie das getan. Was lange Zeit eine große Beeinträchtigung von Anwohnern war, ist Geschichte. Gemäß EEG 2023 § 9 Abs. 8 müssen alle Windenergieanlagen in Deutschland – also auch der Windpark Werbach– mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein.
Das bedeutet: Die Hinderniskennzeichnung der Windenergieanlagen bleibt aus.
Einzige Ausnahme: Es tritt ein Flugobjekt in den Luftraum der Windenergieanlage ein. Der relevante Luftraum umfasst einen Radius von sechs Kilometern rund um eine Windenergieanlage und geht bis 600 m in die Höhe. In diesem Fall sind die auf den Gondeln oder an den Türmen montierten Lichter so lange aktiviert, bis das Flugobjekt den Luftraum wieder verlassen hat.
In einem Windpark reicht es aus, wenn eine Windenergieanlage über das Luftraum-Detektionssystem verfügt. Ein zentraler Transponderempfänger sendet die Signale direkt an die anderen Anlagen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Systeme mit jeweils zwei Empfängermodulen und zwei Antennen ausgestattet. So funktioniert das Detektionssystem auch noch bei einem technischen Ausfall einer der Komponenten zuverlässig.
Die Signale sind die gleichen, die etwa auch Fluglotsen für die Höhe und Position von Flugzeugen auf ihrem Radarschirm nutzen.
Mit Hilfe der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden Lichtemissionen im nächtlichen Landschaftsbild auf ein Minimum reduziert und ein sichtbarer Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen geleistet.
Peter Reidelbach
Projektleiter
wind-wer.de@qair.energy